Nun ist dem Fremden auch unverwehrt, spitzen Hut und spitzen Bart zu tragen, seitdem die französische Gesandtschaft für einen Schimpf Genugtuung verlangt hat, der einem französischen Untertan in Neapel widerfuhr. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Wanderjahre in Italien / Neapel - 1)
Es blieb ihm unverwehrt, Thon mit nach Hause zu nehmen. (Quelle: Georg Ebers - Uarda / Band I Kapitel 13)