Trittin vertrat in seiner Beschwerde die Auffassung, dass die Berichterstattung gekennzeichnet sei von einer tendenziösen Aneinanderreihung unbewiesener Behauptungen, verkürzter Wahrheiten, vager Andeutungen und definitiver Falschbehauptungen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Trittin: Die Berichterstattung sei von einer tendenziösen Aneinanderreihung unbewiesener Behauptungen gekennzeichnet (Quelle: DIE WELT 2001)
Wer anderes behaupte, sei ein "Prophet unbewiesener Paradiese". (Quelle: Süddeutsche Online)