Wegen des Numerus Clausus beschränkte er sich auf wenige nebenfachliche Semester Psychologie und schlug eine juristische Karriere ein: als Strafrichter, Vormundschaftsrichter und Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts. (Quelle: DIE WELT 2000)
Später war er Strafrichter, Vormundschaftsrichter und zuletzt Vize-Präsident des Landesarbeitsgerichts. (Quelle: DIE WELT 2000)
Der Vormundschaftsrichter meinte jedoch, es handle sich bloß um eine enge freundschaftliche Beziehung: "Am echten Eltern-Kind- Verhältnis fehlt es bereits deshalb, weil die Beteiligten nie zusammengewohnt und -gelebt haben." (Quelle: Süddeutsche Online)