Verkaufsbedingungen: Bei ausländischen Anbietern sollte im Fall der Auflösung auf Gebühren verzichtet und der Wechsel in einen anderen Fonds ohne Ausgabeaufschlag zugesichert werden. (Quelle: Die Zeit 2002)
Wenn in den Verkaufsbedingungen eine Kostenpauschale bei der Auflösung vorgesehen ist, kann diese vom Fondsvermögen abgezogen werden. (Quelle: Die Zeit 2002)
Die konkreten Vorgaben für den Fall einer Auflösung des Investmentfonds stehen nicht im Gesetz, sondern in den Verkaufsbedingungen der einzelnen Anbieter. (Quelle: Die Zeit 2002)