Entscheidend ist der Tag des Kaufauftrages und nicht der der Bearbeitung, die in der Regel zwei Tage dauert. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Wegen eines größeren Kaufauftrages einer Großbank rückten dagegen Daimler um 5,50 Mark vor. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Weder durch die Übersendung des Kaufauftrages noch durch die Übersendung des Schecks sei ein Auftrags- oder auftragsähnliches Rechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet worden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)