Oft finden sich Klauseln im Kleingedruckten, daß die Gültigkeit des Festpreises verlorengeht, wenn sich die Listenpreise erhöhen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
All diese Mißverständnisse ließen sich im Vorfeld durch die Vereinbarung eines Festpreises vermeiden. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Eine Preiserhöhung oder Aufhebung des Festpreises darf nicht zu einer Gewinnmaximierung führen, sondern nur die tatsächlichen Mehrkosten in Rechnung stellen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)