Für den ökologischen Gesamtmix in Deutschland ist es unerheblich, ob der Strom durchgeleitet oder am Erzeugungsort in das öffentliche Netz eingespeist wird. (Quelle: OTS-Newsticker)
Andererseits spricht die Durchfuhrregelung in Nr. 6 der Resolution eher dafür, daß es bei der verbotenen Ausfuhr aus Jugoslawien (Serbien und Montenegro) nicht auf den Herstellungs- oder Erzeugungsort der Waren ankommt: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)