Flugangst ist nicht mehr psychologische Ausfallerscheinung altertümelnder Eisenbahnfreunde, sondern allgegenwärtiges Gefühl. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Dabei ist das Vorliegen jedenfalls einer, wenn auch nur geringen Ausfallerscheinung für die richterliche Überzeugungsbildung grundsätzlich unverzichtbar (vgl. BGHSt 31, 42 = NJW 1982, 2612; Salger, DAR 1986, 389). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)